Auszug aus den Statuten - Gönnervereinigung Club 199

Art. 1 / Verein

Unter dem Namen Gönnervereinigung "Club 199" wurde am 14. Mai 2005 ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Engelberg gegründet.

 

Art. 2 / Zweck

Die Gönnervereinigung "Club 199" bezweckt:

2.1 Die finanzielle, sportliche und moralische Unterstützung des Engelberger Sportclub (ESC), wobei die Juniorenabteilung im Vordergrund steht.

2.2 Finanzielle Mittel zu beschaffen, um diese für die Juniorenabteilung des ESC zur Verfügung zu stellen.

2.3 Pflege der kameradschaftlichen Beziehungen untereinander, zu den Junioren sowie zu den Organen des ESC.

2.4 Freunde und Sympathisanten für die Junioren des ESC zu werben.

 

Art. 3 / Mitgliedschaft

3.1 Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche bereit sind, den Vereinszweck verwirklichen zu helfen.

3.2 Die Aufnahme erfolgt durch die Generalversammlung.

3.3 Die Anzahl der Mitglieder ist unbeschränkt.

3.5 Aktivmitglieder sind natürliche und juristische Personen, welche den Jahresbeitrag von mindestens Fr. 200.- bezahlen.

Postadresse

Engelberger Sportclub

6390 Engelberg

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Ausrüster

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